Elektroplanung für öffentliche Bauten

Öffentliche Gebäude unterliegen besonderen Anforderungen an Sicherheit, Vergaberecht und Barrierefreiheit. Als Planungsbüro mit Erfahrung im öffentlichen Bau liefern wir normkonforme Elektrofachplanungen für Schulen, Kindergärten, Kliniken, Verwaltungsgebäude und kommunale Einrichtungen. Unsere Planung berücksichtigt die spezifischen Vergabevorschriften des BVergG und die erhöhten Schutzanforderungen.

Fachplanung für den öffentlichen Bau

Öffentliche Gebäude sind Orte des Gemeinwohls -- sie müssen sicher, langlebig und wirtschaftlich sein. Die Elektroplanung für den öffentlichen Bau unterscheidet sich grundlegend von der Privatwirtschaft: Die Vergabe erfolgt nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG), die Planung muss öffentlichen Prüfinstanzen standhalten und die Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigen. Als Planungsbüro bringen wir die notwendige Erfahrung mit, um diese Anforderungen souverän zu erfüllen. Wir erstellen vergabereife Leistungsverzeichnisse nach ÖNORM A 2063 und B 2063, führen Kostenberechnungen auf Basis der ÖNORM B 1801-1 durch und begleiten Vergabeverfahren als technischer Berater des Auftraggebers. Unsere Ausschreibungen sind produktneutral formuliert und ermöglichen einen fairen Wettbewerb unter den Bietern.

Vergabe & Normen

Die Vergabe elektrotechnischer Leistungen im öffentlichen Bereich ist an strenge formale Anforderungen gebunden. Wir sind mit den Verfahrensarten des BVergG 2018 vertraut -- vom offenen Verfahren über das nicht offene Verfahren bis zum Verhandlungsverfahren -- und wissen, wie Leistungsbeschreibungen formuliert sein müssen, um rechtssicher und wettbewerbskonform zu sein.
  • ÖNORM A 2063 / B 2063: Unsere Leistungsverzeichnisse entsprechen den aktuellen ÖNORM-Vorgaben für Ausschreibung und Vergabe.
  • OIB-Richtlinien: Die OIB-Richtlinien, insbesondere OIB-RL 2 (Brandschutz), OIB-RL 3 (Hygiene, Gesundheit) und OIB-RL 6 (Energieeinsparung), sind integraler Bestandteil unserer Planung.
  • TRVB-Reihe: In öffentlichen Gebäuden mit erhöhtem Schutzbedarf planen wir Brandmeldeanlagen nach TRVB 123 S und Sicherheitsbeleuchtung nach TRVB E 102.
  • Barrierefreiheit: Gemäß OIB-RL 4 und ÖNORM B 1600 berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen an die Elektrotechnik in barrierefreien Gebäuden -- von taktilen Bedienelementen bis zur induktiven Höranlage.

Typische Gebäudetypen

Unsere Erfahrung im öffentlichen Bau umfasst ein breites Spektrum an Gebäudetypen:
  • Schulen und Bildungseinrichtungen: Moderne Unterrichtsräume erfordern durchdachte Elektroplanung -- von der tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung über die Netzwerkinfrastruktur für digitale Bildung bis zur normkonformen Sicherheitstechnik. Wir planen Schulen als zukunftsfähige Lernumgebungen.
  • Kliniken und Gesundheitseinrichtungen: Medizinisch genutzte Bereiche stellen höchste Anforderungen an die Stromversorgung (Sicherheitsstromversorgung nach OVE E 8101 Abschnitt 710) und die elektromagnetische Verträglichkeit. Wir planen IT-Netze, Notstromversorgung und medizintechnische Infrastruktur nach den einschlägigen Normen.
  • Verwaltungsgebäude: Effiziente Arbeitsplatzbeleuchtung, strukturierte Verkabelung, Konferenztechnik und intelligente Gebäudesteuerung für den energieeffizienten Bürobetrieb.
  • Kommunale Infrastruktur: Feuerwehrhäuser, Bauhöfe, Sportstätten und Kultureinrichtungen -- jeder Gebäudetyp hat seine eigenen elektrotechnischen Anforderungen, die wir in der Planung berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Welche besonderen Anforderungen gelten für die Elektroplanung öffentlicher Gebäude?

Öffentliche Gebäude unterliegen erhöhten Anforderungen an Brandschutz (OIB-Richtlinien, TRVB), Barrierefreiheit (ÖNORM B 1600) und Sicherheitstechnik. Wir planen die Elektroinstallation unter Berücksichtigung aller relevanten Normen und Richtlinien und stimmen uns frühzeitig mit Behörden, Feuerwehr und Brandschutzbeauftragten ab.

Wie läuft die Vergabe bei öffentlichen Projekten nach dem BVergG?

Öffentliche Auftraggeber sind an das Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) gebunden, das transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren vorschreibt. Wir unterstützen bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, der technischen Bewertungskriterien und der Angebotsprüfung und sind mit den vergaberechtlichen Anforderungen an die Ausschreibungsunterlagen bestens vertraut.

Welche Brandschutznormen sind für öffentliche Gebäude relevant?

Für öffentliche Gebäude sind insbesondere die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz), die TRVB 123 S (Brandmeldeanlagen), die TRVB 115 S (Rauchabzugsanlagen) und die ÖNORM EN 1838 (Notbeleuchtung) relevant. Wir planen die elektrotechnischen Brandschutzmaßnahmen - BMA, Notbeleuchtung, Funktionserhalt der Leitungen (E30/E90) - als integralen Bestandteil des Gesamtbrandschutzkonzepts.

Planen Sie auch Schulen, Kindergärten und Gemeindebauwerke?

Ja, wir planen die Elektrotechnik für alle Arten öffentlicher Gebäude, darunter Schulen, Kindergärten, Gemeindezentren, Feuerwehrhäuser und Verwaltungsgebäude. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Nutzungsanforderungen wie erhöhte Sicherheitsstandards, robuste Installationen in Bildungseinrichtungen und die Förderrichtlinien für kommunale Bauvorhaben.

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